Ferienwohnung-Urlaub wieder erlaubt

 

 

 

 

 

 

Glücklich können wir Ihnen mitteilen, dass unser Feriengut  am Mittwoch, 12. Mai teilweise wieder öffnet. die 20. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt uns kontaktarmen Urlaub. Was bedeutet dies in der Übersicht: 

  • Aufenthalt in Ferienwohnungen Appartements kontaktarm ohne Testpflicht
  • Serlbstverpflegung
  • Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie (Ab 21. Mai darf die Innengastronomie öffnen bei einer Inzidenz unter 50)

Die genannten Regeln gelten bei einer Inzidenz unter 100. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir darüber informieren 

Sie haben einen Wunschtermin ins Auge gefasst? Sprechen Sie uns an und wir besprechen die Möglichkeiten. 

Eine Übersicht der aktuellen Teststationen in der Umgebung finden Sie hier.